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Medienrecht

Skript zum Medienrecht J. Phillip alp Dillingen:medrecht+schule_alp

Gesamtvertrag: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6293/pressematerial-zum-download.html

Die unten aufgeführten Beispiele dienen nur als kurze Info.

Näheres kann bei einer SchiLF oder einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Irrtum vorbehalten!

Die ist KEINE rechtsverbindliche und abschließende Auflistung – Fehler können nicht ausgeschlossen werden!

Hätten Sie das gewusst?

Darf ich …

ja

nein

Hinweise

… einen
Artikel aus einer Zeitung oder einer Zeitschrift kopieren bzw. in ein
Arbeitsblatt einfügen?

X

Quelle angeben!

… ein Foto
oder eine Grafik aus einer Zeitschrift oder dem Internet auf eine
Overhead-Folie und ein Arbeitsblatt drucken?

X

Quelle angeben!

X

Wenn dies ausdrücklich untersagt ist
(insbesondere bei Internet-Quellen). Unbedingt im Impressum oder bei den AGBs
nachsehen!

… eine
Grafik, ein Foto und/oder einen Text aus einem Arbeitsheft oder Schulbuch
unverändert kopieren?

X

Bei Texten: Der Umfang darf im Lauf eines
Schuljahrs 15%, max. 20 Seiten, nicht überschreiten.

X

Wenn im Lauf des Schuljahres größere Teile des
Buchs oder Heftes kopiert werden. Dann muss das Buch oder Heft als
Klassensatz gekauft bzw. die Genehmigung des Verlags eingeholt werden.

… ein
Arbeitsblatt aus einem Arbeitsheft oder Schulbuch unverändert kopieren?

X

Der Umfang darf im Lauf eines Schuljahrs 15%,
max. 20 Seiten, nicht überschreiten.

X

Wenn im Lauf des Schuljahres größere Teile des
Buchs oder Heftes kopiert werden. Dann muss das Buch oder Heft als
Klassensatz gekauft bzw. die Genehmigung des Verlags eingeholt werden.

… ein Foto
aus einem Bildband einscannen und auf eine Overhead-Folie drucken od. in eine Präsentation einfügen, um es der
ganzen Klasse zeigen zu können?

X

Quelle angeben!

… ein Foto
aus einem Schulbuch einscannen, das nicht in der Klasse eingeführt ist, es
digital speichern und in eine Aufgabe einbinden, die über eine
passwortgeschützte Lernplattform den

Schülern auch von zu Hause aus zugänglich ist?

X

Quelle
angeben!

Die Lernplattform darf nur einer einzelnen
Klasse/Lerngruppe zugänglich sein.

… ein Foto aus einem Schulbuch einscannen, es
digital speichern und in eine Aufgabe einbinden, die über eine
passwortgeschützte Lernplattform mehreren Schulen und Lehrkräften zugänglich
ist?

X

Nein.

Das ist eine Veröffentlichung. Für diese
Nutzung braucht man die Erlaubnis des Verlags.

… ein Foto
aus einem Kalender einscannen, als Bild-Datei auf einem USB-Stick speichern
und über einen Beamer in der Klasse zeigen?

X

Quelle angeben!

… ein
Lernprogramm aus dem Internet herunterladen und im Unterricht einsetzen?

X

Nur, wenn es sich um Freeeware oder mit
Creative Commons Rechten ausgestattete Programme handelt und die Nutzung
ausdrücklich erlaubt ist.

X

In allen anderen Fällen.

… ein
Arbeitsblatt aus dem Internet herunterladen und unverändert vervielfältigen?

X

Die Quelle muss ersichtlich sein.

CC0 Lizenz

… Fotos,
Texte und Grafiken aus einer CD-ROM oder DVD in eigene Unterrichtsmaterialien
einbauen?

X

Wenn das Programm auf dem Datenträger über
eine Kopierfunktion verfügt und diese Nutzung in den Geschäfts- bzw.
Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich untersagt ist.

X

Wenn es nur über die „Druck“-Taste geht oder
gar ein Kopierschutz umgangen werden muss.

… eine
entliehene CD, DVD oder Videokassette kopieren?

X

Unter keinen Umständen!

… eine
gekaufte CD oder DVD kopieren?

X

Ausnahme: bei Computerprogrammen als
Sicherheitskopie.

… eine
gekaufte CD/DVD im Unterricht einsetzen?

X

… eine
Fernsehsendung (z. B. einen Tierfilm) aufzeichnen und im Unterricht einsetzen?

X

Aufzeichnen
schon, aber nicht einsetzen.

„Tagesaktualität“ liegt hier in den seltensten
Fällen vor.

… ein
Musikstück in einem Internet-Portal (z. B. iTunes, Amazon) kaufen,
herunterladen, auf einen USB-Stick speichern und im Unterricht einsetzen?

X

Es handelt sich ebenfalls um ein gekauftes
Medium.

… ein von mir selbst gestaltetes Arbeitsblatt
an Kollegen weitergeben?

X

Wenn alle Teile des Arbeitsblatts von Ihnen
selbst stammen.

X

Wenn das Arbeitsblatt Teile geschützter Werke
enthält (z. B. fremde Grafiken, Fotos, Textauszüge).

… Bilder,
Texte und andere Medien aus dem Internet herunterladen, auf dem Schulserver
speichern und im Intranet der Schule zugänglich machen?

X

Mit Einschränkungen, es sei denn, bei der Quelle oder im
Impressum der Quelle ist dies ausdrücklich untersagt.

Die Quelle muss weiterhin ersichtlich sein.

… „alte“
Arbeitsblätter, Texte, Grafiken, Bilder aus Büchern usw. einscannen und im
schulischen Intranet allen Kollegen zur Verfügung stellen?

X

Uneingeschränkt, wenn alle Teile dieses Werks
von mir stammen.

X

Mit Einschränkungen, wenn auch nur ein Detail aus fremden
Quellen stammt.

X

In allen anderen Fällen, insbesondere, wenn es
sich um vollständige Werke handelt

… einen
Fernsehbericht (z. B. über eine Naturkatastrophe) aufzeichnen und im
Unterricht einsetzen?

X

Aber nur im unmittelbaren zeitlichen
Zusammenhang mit der Sendung (ca. 1 Woche) bzw. so lange diese
Naturkatastrophe in den Medien eine Rolle spielt.

… einen
Videofilm aus dem Internet (z. B. YouTube) herunterladen, auf einem USB-Stick
speichern und im Unterricht über einen Beamer wiedergeben? In meinem
Unterrichtsraum steht kein (schneller, zuverlässiger) Internetanschluss zur
Verfügung.

X

Nur wenn der Anbieter der Internetplattform
das Herunterladen ausdrücklich erlaubt, indem er z. B. einen „Download“Button
zur Verfügung stellt, und nur,
wenn der Videofilm nicht „offensichtlich illegal“ hochgeladen wurde.

X

Die Nutzungsbedingungen der Streamingdienste sehen nur das Streamen vor und nicht den Download (umgehen von Werbung z.B.)

In
allen anderen Fällen.

Insbesondere
ist das Speichern

(= Kopieren) von Videos strafbar, die
„offensichtlich illegal“ in ein Videoportal hochgeladen wurden. Das ist sehr
häufig der Fall.

… in einer
Lernplattform auf ein Video, ein Podcast im Internet verlinken?

X

Wenn die externe Quelle in einem eigenen
Fenster dargestellt wird und man sich vergewissert hat, dass der gewünschte
Inhalt auch wirklich angezeigt wird.

… in einer
Lernplattform ein Video, ein Podcast aus dem Internet einbetten?

X

Quelle
angeben!

Bei vielen Plattformen (Video-, FotoPortalen, Kartendiensten) wird ein
„Embedding-Code“ bereitgestellt. Diesen sollte man unbedingt verwenden, da
nur so gewährleistet ist, dass das Einbetten in der vom Rechteinhaber
erlaubten Form geschieht. Die Quelle wird dabei automatisch mit angegeben.

Wichtig: Beim Einbetten übernimmt man die
Haftung für ggf. illegale Inhalte der eingebetteten Seite, beim externen Link
nicht.

… einen
Spielfilm im Fernsehen aufzeichnen und im Rahmen der Medienerziehung
einsetzen?

X

Die kommunalen und kirchlichen Medienzentren
sowie der Landesmediendienst verfügen über ein großes Angebot von
Spielfilmen, die legal eingesetzt werden dürfen.

… eine
Radiosendung aufzeichnen, einige Interviews herausschneiden und diese im
Unterricht einsetzen?

X

Im Prinzip: „Zur Unterrichtung über
Tagesfragen“ darf die ganze Sendung verwendet werden, später nur kleine Teile
daraus.

… eine
Schulfernsehsendung auch nach drei Jahren verwenden?

X

Ausnahme: Die Sendung wird im Schulfernsehen
wiederholt.

… ein Video
aus YouTube herunterladen und im Unterricht einsetzen?

X

Die AGBs von YouTube erlauben nur das
unmittelbare Ansehen per Life Stream. Ein Herunterladen ist ausdrücklich
verboten und auch nur mit Framegrapping-Programmen möglich.

gilt nur für das sog. Schulprivileg, d.h. Klassenverband – eigener Unterricht – im Stundenplan verankert

Vielen Dank an J. Philipp von der ALP Dillingen.

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