Darf ich …
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ja
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nein
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Hinweise
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… einen Artikel aus einer Zeitung oder einer Zeitschrift kopieren bzw. in ein Arbeitsblatt einfügen?
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Quelle angeben!
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… ein Foto oder eine Grafik aus einer Zeitschrift oder dem Internet auf eine Overhead-Folie und ein Arbeitsblatt drucken?
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Quelle angeben!
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Wenn dies ausdrücklich untersagt ist (insbesondere bei Internet-Quellen). Unbedingt im Impressum oder bei den AGBs nachsehen!
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… eine Grafik, ein Foto und/oder einen Text aus einem Arbeitsheft oder Schulbuch unverändert kopieren?
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Bei Texten: Der Umfang darf im Lauf eines Schuljahrs 15%, max. 20 Seiten, nicht überschreiten.
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Wenn im Lauf des Schuljahres größere Teile des Buchs oder Heftes kopiert werden. Dann muss das Buch oder Heft als Klassensatz gekauft bzw. die Genehmigung des Verlags eingeholt werden.
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… ein Arbeitsblatt aus einem Arbeitsheft oder Schulbuch unverändert kopieren?
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Der Umfang darf im Lauf eines Schuljahrs 15%, max. 20 Seiten, nicht überschreiten.
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Wenn im Lauf des Schuljahres größere Teile des Buchs oder Heftes kopiert werden. Dann muss das Buch oder Heft als Klassensatz gekauft bzw. die Genehmigung des Verlags eingeholt werden.
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… ein Foto aus einem Bildband einscannen und auf eine Overhead-Folie drucken od. in eine Präsentation einfügen, um es der ganzen Klasse zeigen zu können?
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Quelle angeben!
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… ein Foto aus einem Schulbuch einscannen, das nicht in der Klasse eingeführt ist, es digital speichern und in eine Aufgabe einbinden, die über eine passwortgeschützte Lernplattform den
Schülern auch von zu Hause aus zugänglich ist?
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Quelle angeben!
Die Lernplattform darf nur einer einzelnen Klasse/Lerngruppe zugänglich sein.
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… ein Foto aus einem Schulbuch einscannen, es digital speichern und in eine Aufgabe einbinden, die über eine passwortgeschützte Lernplattform mehreren Schulen und Lehrkräften zugänglich ist?
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Nein.
Das ist eine Veröffentlichung. Für diese Nutzung braucht man die Erlaubnis des Verlags.
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… ein Foto aus einem Kalender einscannen, als Bild-Datei auf einem USB-Stick speichern und über einen Beamer in der Klasse zeigen?
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Quelle angeben!
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… ein Lernprogramm aus dem Internet herunterladen und im Unterricht einsetzen?
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Nur, wenn es sich um Freeeware oder mit Creative Commons Rechten ausgestattete Programme handelt und die Nutzung ausdrücklich erlaubt ist.
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In allen anderen Fällen.
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… ein Arbeitsblatt aus dem Internet herunterladen und unverändert vervielfältigen?
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Die Quelle muss ersichtlich sein.
CC0 Lizenz
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… Fotos, Texte und Grafiken aus einer CD-ROM oder DVD in eigene Unterrichtsmaterialien einbauen?
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Wenn das Programm auf dem Datenträger über eine Kopierfunktion verfügt und diese Nutzung in den Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich untersagt ist.
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Wenn es nur über die „Druck“-Taste geht oder gar ein Kopierschutz umgangen werden muss.
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… eine entliehene CD, DVD oder Videokassette kopieren?
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Unter keinen Umständen!
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… eine gekaufte CD oder DVD kopieren?
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Ausnahme: bei Computerprogrammen als Sicherheitskopie.
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… eine gekaufte CD/DVD im Unterricht einsetzen?
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… eine Fernsehsendung (z. B. einen Tierfilm) aufzeichnen und im Unterricht einsetzen?
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Aufzeichnen schon, aber nicht einsetzen.
„Tagesaktualität“ liegt hier in den seltensten Fällen vor.
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… ein Musikstück in einem Internet-Portal (z. B. iTunes, Amazon) kaufen, herunterladen, auf einen USB-Stick speichern und im Unterricht einsetzen?
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Es handelt sich ebenfalls um ein gekauftes Medium.
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… ein von mir selbst gestaltetes Arbeitsblatt an Kollegen weitergeben?
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Wenn alle Teile des Arbeitsblatts von Ihnen selbst stammen.
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Wenn das Arbeitsblatt Teile geschützter Werke enthält (z. B. fremde Grafiken, Fotos, Textauszüge).
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… Bilder, Texte und andere Medien aus dem Internet herunterladen, auf dem Schulserver speichern und im Intranet der Schule zugänglich machen?
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Mit Einschränkungen, es sei denn, bei der Quelle oder im Impressum der Quelle ist dies ausdrücklich untersagt.
Die Quelle muss weiterhin ersichtlich sein.
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… „alte“ Arbeitsblätter, Texte, Grafiken, Bilder aus Büchern usw. einscannen und im schulischen Intranet allen Kollegen zur Verfügung stellen?
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Uneingeschränkt, wenn alle Teile dieses Werks von mir stammen.
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Mit Einschränkungen, wenn auch nur ein Detail aus fremden Quellen stammt.
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In allen anderen Fällen, insbesondere, wenn es sich um vollständige Werke handelt
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… einen Fernsehbericht (z. B. über eine Naturkatastrophe) aufzeichnen und im Unterricht einsetzen?
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Aber nur im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Sendung (ca. 1 Woche) bzw. so lange diese Naturkatastrophe in den Medien eine Rolle spielt.
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… einen Videofilm aus dem Internet (z. B. YouTube) herunterladen, auf einem USB-Stick speichern und im Unterricht über einen Beamer wiedergeben? In meinem Unterrichtsraum steht kein (schneller, zuverlässiger) Internetanschluss zur Verfügung.
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Nur wenn der Anbieter der Internetplattform das Herunterladen ausdrücklich erlaubt, indem er z. B. einen „Download“Button zur Verfügung stellt, und nur, wenn der Videofilm nicht „offensichtlich illegal“ hochgeladen wurde.
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Die Nutzungsbedingungen der Streamingdienste sehen nur das Streamen vor und nicht den Download (umgehen von Werbung z.B.)
In allen anderen Fällen.
Insbesondere ist das Speichern
(= Kopieren) von Videos strafbar, die „offensichtlich illegal“ in ein Videoportal hochgeladen wurden. Das ist sehr häufig der Fall.
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… in einer Lernplattform auf ein Video, ein Podcast im Internet verlinken?
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Wenn die externe Quelle in einem eigenen Fenster dargestellt wird und man sich vergewissert hat, dass der gewünschte Inhalt auch wirklich angezeigt wird.
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… in einer Lernplattform ein Video, ein Podcast aus dem Internet einbetten?
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Quelle angeben!
Bei vielen Plattformen (Video-, FotoPortalen, Kartendiensten) wird ein „Embedding-Code“ bereitgestellt. Diesen sollte man unbedingt verwenden, da nur so gewährleistet ist, dass das Einbetten in der vom Rechteinhaber erlaubten Form geschieht. Die Quelle wird dabei automatisch mit angegeben.
Wichtig: Beim Einbetten übernimmt man die Haftung für ggf. illegale Inhalte der eingebetteten Seite, beim externen Link nicht.
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… einen Spielfilm im Fernsehen aufzeichnen und im Rahmen der Medienerziehung einsetzen?
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Die kommunalen und kirchlichen Medienzentren sowie der Landesmediendienst verfügen über ein großes Angebot von Spielfilmen, die legal eingesetzt werden dürfen.
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… eine Radiosendung aufzeichnen, einige Interviews herausschneiden und diese im Unterricht einsetzen?
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Im Prinzip: „Zur Unterrichtung über Tagesfragen“ darf die ganze Sendung verwendet werden, später nur kleine Teile daraus.
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… eine Schulfernsehsendung auch nach drei Jahren verwenden?
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Ausnahme: Die Sendung wird im Schulfernsehen wiederholt.
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… ein Video aus YouTube herunterladen und im Unterricht einsetzen?
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Die AGBs von YouTube erlauben nur das unmittelbare Ansehen per Life Stream. Ein Herunterladen ist ausdrücklich verboten und auch nur mit Framegrapping-Programmen möglich.
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